18. März 2003 4. Zivilsenat
...290 StPO begründet ein absolutes Verfügungsverbot. Mit ihrer Bekanntmachung verliert der Betroffene die Befähigung, selbst, d.h. ohne Mitwirkung des vom Vormundschaftsgericht zu bestellenden Abwesenhe...
REWIS RS 2003, 3862