20. Mai 2014 12. Zivilsenat
...283c StGB sehen, greift § 134 BGB nicht ein, denn die Strafnorm richtet sich einseitig gegen den Schuldner; die Mitwirkungshandlung des Gläubigers geht nicht über diejenige nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 Ins...
REWIS RS 2014, 9640