18. Februar 2019
Hinreichender Tatverdacht
...28 GVG. Es liegt kein Verbrechenstatbestand vor. Eine Straferwartung von mehr als zwei Jahren ist offenkundig - selbst unter Berücksichtigung etwaiger Vorahndungen - nicht gegeben. 24Insoweit war dahe...
REWIS RS 2019, 10202