19. März 2014 5. Senat
Organschaft in der Insolvenz
...276a InsO keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Schuldners hätten. Es fehle damit an der finanziellen Eingliederung. Der Geschäftsführer sei nicht mehr der Gesellschafterversammlung verpflichte...
STEUERRECHTWIRTSCHAFTINSOLVENZBUNDESFINANZHOF (BFH)UMSATZSTEUER
REWIS RS 2014, 6979
17. Dezember 2020 9. Zivilsenat
(Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten Gebietsverbands einer politischen Partei
...276 InsO).33 (b) Auch wenn der Insolvenzverwalter kein Organ der Partei ist, beeinträchtigt die gerichtliche Bestellung einer Leitungsperson mit derart weitreichenden Befugnissen im Ver...
MDR 2021, 389-391WM2021,310REWIS RS 2020, 911