6. März 1996 19. Zivilsenat
...275 ZPO) vor der Kammer bestimmt" werde, falls die beklagte Partei ihre Verteidigungsbereitschaft anzeige. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein derartiger Wechsel der Verfahrensart grundsätzl...
FRÜHER ERSTER TERMINVERSÄUMNISURTEILWIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STANDÖFFENTLICHE ZUSTELLUNGSCHRIFTLICHES VORVERFAHREN
REWIS RS 1996, 130
8. Juni 1998 27. Zivilsenat
...275 ZPO bestimmt, so ist der Klageanspruch "sofort" anerkannt, wenn das Anerkenntnis vor Verlesung der Sachanträge in diesem Verhandlungstermin erklärt wird (Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., §...
REWIS RS 1998, 611
28. Mai 1999 19. Zivilsenat
...275 IV ZPO[/ref]), also nicht durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter allein. Daran ist angesichts der unterschiedlichen Terminologie in Absatz 1 und Absatz 2 - 4 des § 275 ZPO nicht vorbeizu...
REWIS RS 1999, 719
1. Dezember 2000 16. Zivilsenat
...275 ZPO (Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens), an den sich die Verfahrensweise des Amtsgerichts ersichtlich anlehnt, sieht in Abs. 2 eine Belehrung über die Folgen der Versäumung der Notfrist zu...
REWIS RS 2000, 286