3. November 2004 XII. Zivilsenat
...268 AO beantragen, daß die Vollstreckung wegen der Steuern, für die sie ge-samtschuldnerisch haftet, auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach den §§ 269 bis 278 AO bei einer Aufteilung der Steuer...
REWIS RS 2004, 919