12. September 2018 2. Senat für Familiensachen
...267 FamFG richtet sich die örtliche Zuständigkeit für sonstige Familiensachen i. S. d. § 266 FamFG nur dann nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, wenn keine Ehesache anhängig ist), betrifft d...
REWIS RS 2018, 3886