6. April 2022 12. Kammer
...262 BGB vereinbart ist. Davon ist das Landesarbeitsgericht Hamm bezogen auf den Vorbehalt, anstelle der monatlichen Betriebsrente eine einmalige Kapitalabfindung zu zahlen, ausgegangen (LAG Hamm 11.08...
REWIS RS 2022, 3458
30. Januar 2012 9. Kammer
...262 BGB Rz. 84). 94bb)Diese Voraussetzungen lassen sich hier nicht annehmen. Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass Beleidigungen durch den Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer fristlosen Kündigung eben...
REWIS RS 2012, 9668
23. Juli 2012 9. Kammer
...262 BGB Rz. 84). 63Dabei ist zu beachten, dass die Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund, also die Tatsachen, die die Kündigung bedingen, der Arbeitgeber trägt. Dieser Darlegungslast genü...
REWIS RS 2012, 4366
11. November 2013 9. Kammer
...262 BGB Rz. 84). Dabei ist zu beachten, dass die Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund, also die Tatsachen, die die Kündigung bedingen, der Arbeitgeber trägt. 97(2)Ein wichtiger Grund dem...
REWIS RS 2013, 1302