7. März 2002 4. Zivilkammer
...261, Rdn. 8 ff m.w.N.). 45Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich – entgegen der Ansicht der Beklagten – auch auf die Mitteilung der Namen und Adressen derjenigen Personen, gegenüber denen die bean...
REWIS RS 2002, 4182
20. Juni 2002 4. Zivilkammer
...261 BGB Rdn. 20). Dies bedeutet, dass die Beklagte sämtliche Auskünfte zu erteilen hat, die es dem Kläger erlauben, seinen Lizenzgebührenanspruch konkret beziffern zu können. Zur Reichweite des vom Kl...
REWIS RS 2002, 2718