2. Februar 1999 27. Zivilsenat
...255 BGB ist auch die Eigentumsübertragung anerkannt (vgl. Palandt/Heinrichs, § 255 BGB, Rdn. 5). 35Angesichts der Anwendbarkeit des § 255 BGB erweist sich die Erwägung des Landgerichts, der Kläger se...
REWIS RS 1999, 349
14. Januar 2008 8. Zivilsenat
...255 BGB Anspruch auf Abtretung der Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten des Vorprozesses 16 O 72/03 LG Münster = 8 U 87/04 OLG Hamm. Dem Anspruch aus § 255 BGB auf Abtretung steht nicht entgegen,...
REWIS RS 2008, 6185
17. Oktober 2006 21. Zivilsenat
...255 BGB nicht greifen, weil die Beklagten dann allenfalls Gesamtschuldner wären und sich ihre Auseinandersetzung deshalb nach § 426 BGB richtete (siehe zum Ausschluss des § 255 BGB im Falle der Einsch...
REWIS RS 2006, 1295
8. April 2022 25. Zivilsenat
...255/13) auch die steuerlichen Auswirkungen auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter in den Gesamtvermögensvergleich einzubeziehen. Bereits die Begründung von Rentenanwartschaften rechtfer...
REWIS RS 2022, 267
5. März 2002 28. Zivilsenat
...255 BGB ergibt, schadensrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung (Fischer in "Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 1094; BGH in NJW 2002, 292 [294]; NJW 2001, 3190 [3192]; NJW 1997, 2946 [2948]; ...
REWIS RS 2002, 4246
22. Juni 2015 5. Zivilsenat
...255 Rdnr. 9 m. w. N.). Auch die zunächst getroffene schriftliche Vereinbarung vom 05.12.1998 spricht eher für die zuletzt genannte Möglichkeit. 173Es kann offen bleiben, ob § 255 BGB im Streitfall – w...
NICHTZULASSUNGSBESCHWERDEKOSTENENTSCHEIDUNGREVISIONLADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFTSTUHLURTEIL
REWIS RS 2015, 9358
3. Januar 2008 15. Zivilsenat
...255 BGB ein Anspruch auf Abtretung etwaiger Ansprüche gegen die Firma E2 zusteht, weil ein solcher Anspruch, sei es auch nur im Wege eines Zurückbehaltungsrechts, nicht geltend gemacht worden ist. 25D...
REWIS RS 2008, 6330
24. Oktober 2006 15. Zivilsenat
...255 BGB ein Anspruch auf Abtretung etwaiger Ansprüche gegen die Firma E2 zusteht, weil ein solcher Anspruch, sei es auch nur im Wege eines Zurückbehaltungsrechts, nicht geltend gemacht worden ist. 25D...
REWIS RS 2006, 1191
6. September 2016 9. Zivilsenat
...255 BGB jedenfalls § 242 BGB entgegen. Dementsprechend ist für eine diesbezügliche Zug-um-Zug-Verurteilung von vornherein kein Raum (mehr). 23c. 24Die Berufung der Beklagten hat indes Erfolg, soweit d...
REWIS RS 2016, 5853
27. Oktober 2009 21. Zivilsenat
...255 BGB, der allerdings nur bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes anzuwenden wäre, Schadensersatz nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche der Kläger gegen die Eheleute F leisten. ...
REWIS RS 2009, 932
27. Januar 2023 11. Zivilsenat
...255 BGB ist das beklagte Land nur gegen Abtretung der Ansprüche, die den Kläger aufgrund des Eigentums an dem Fahrzeug zustehen, zum Ersatz verpflichtet. 169Der Anwendungsbereich von § 255 BGB ist erö...
REWIS RS 2023, 2319
16. Februar 2006 28. Zivilsenat
...255 BGB setzt voraus, dass der Schuldner und der Dritte – insofern abweichend – keine Gesamtschuldner sind (vgl. Fahrendorf, a.a.O., Rn. 840 f.; Fischer, in: Zugehör, Handbuch, Rn. 1094 m.w.N.; Ganter...
REWIS RS 2006, 4954
22. November 2007 4. Zivilisenat
...255 BGB die Abtretung von dessen Schadensersatzansprüchen gegen die Prospektverantwortlichen verlangen. Dieses Zurückbehaltungsrecht werde ausdrücklich hilfsweise geltend gemacht. 39Gleichwohl betont...
REWIS RS 2007, 699
16. Februar 2006 28. Zivilsenat
...255 BGB setzt voraus, dass der Schuldner und der Dritte – insofern abweichend – keine Gesamtschuldner sind (vgl. Fahrendorf, a.a.O., Rn. 840 f.; Fischer, in: Zugehör, Handbuch, Rn. 1094 m.w.N.; Ganter...
REWIS RS 2006, 4945
6. Januar 2009 25. Zivilsenat
...255.645,94 € voraussichtlich 204.646,00 € betragen. 12Durch notariellen Vertrag vom 25.10.2001 übertrug der Vater des Klägers auf diesen Geschäftsanteile an der E GmbH im Werte von 6.000 DM. 13Durch e...
REWIS RS 2009, 5829
30. Oktober 2007 28. Zivilsenat
...255 BGB schon die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber der zwischenzeitlich gelöschten Bauträgerin zu einer als Schaden anzusehenden, objektiven Vermögenseinbuße der Klägerin auch wegen d...
REWIS RS 2007, 1129
7. August 2008 21. Zivilsenat
...255 BGB folgt, dass der Geschädigte vom Schädiger in der Regel auch dann vollen Wertersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Dritter Herausgabe oder Rückgewähr schuldet (Palandt-Heinrichs, BGB, 67...
REWIS RS 2008, 2471
28. September 2018 9. Zivilsenat
...255 BGB Zug um Zug abzutretenden Ersatzanspruches gegen den Schadensgutachter auch erheblich. 16Auch hinsichtlich der zuerkannten Nutzungsentschädigung könne dem landgerichtlichen Urteil nicht gefolgt...
REWIS RS 2018, 3246
2. März 2006 28. Zivilsenat
...255 BGB[/ref] auf Abtretung von Ansprüchen des Klägers gegen die Y Rechtsschutzversicherung auf Deckung aus dem Versicherungsvertrag zu. Der durch den Kläger im Senatstermin vom 21.02.2006 nach Hin...
REWIS RS 2006, 4757
4. Mai 2021 25. Zivilsenat
...255 BGB analog). Ihren Gesellschaftern sei der Schaden dadurch entstanden, dass sie verpflichtet seien, der Klägerin die Steuerschuld anteilig zu ersetzen. Diese Zahlungen könnten von den Gesellschaft...
REWIS RS 2021, 6186
18. Juli 2002 28. Zivilsenat
...255) damals unterbreitet worden wäre. Unerheblich ist, wie seinerzeit mutmaßlich entschieden worden wäre (vgl. BGH in NJW 2000, 1572 [1573]; NJW 1994, 1211 ff.; NJW 1993, 1323 ff.; NJW 1997, 1008 ff.;...
REWIS RS 2002, 2215
2. November 2009 31. Zivilsenat
...255 BGB sei nicht eröffnet, da der Zedent lediglich einen Vermögensschaden, nicht aber einen Sach- oder Rechtsverlust geltend mache. Der Widerruf habe weiter zur Folge, dass die Beteiligung selbst „im...
REWIS RS 2009, 817
13. Februar 2018 9. Zivilsenat
...255 BGB bzw. der Vorteilsausgleichung nicht fruchtbar gemacht werden (vgl. dazu nur Palandt/ Grüneberg, a.a.O., § 255, Rn. 2 m. w. Nachw.). 56c.Soweit sich im Verlauf des Rechtsstreites – außer im Fal...
REWIS RS 2018, 14040
2. November 2009 31. Zivilsenat
...255 BGB sei nicht eröffnet, da die Zedentin lediglich einen Vermögensschaden, nicht aber einen Sach- oder Rechtsverlust geltend mache. Nachteile seien mit einer Rückabwicklung der Verträge aufgrund ei...
REWIS RS 2009, 812