21. April 1998 1. Strafsenat
...253 Abs. 1 StPO zum Zwecke des Urkundenbeweises jedenfalls des Teils des Protokolls über die frühere polizeiliche Vernehmung des Zeugen, der die ihm nicht mehr erinnerlichen Tatsachen beinhaltete, ist...
REWIS RS 1998, 489