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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (64 Treffer)

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 14/13

27. Mai 2013 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird; erst dann besteht di...

REWIS RS 2013, 5528

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 29/15

17. September 2015 Senat für Anwaltssachen

Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Wegfall des Widerrufsgrunds bei Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse im Insolvenzverfahren


...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. BGH...

REWIS RS 2015, 5240

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 20/13

9. Juli 2013 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird(st.Rspr.; vgl. zuletz...

REWIS RS 2013, 4325

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 29/15

17. September 2015 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenomme-ner Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. BGH...

REWIS RS 2015, 5242

Bundesfinanzhof: V B 120/17

27. März 2018 5. Senat

Keine Anfechtung des gerichtlich bestätigten Insolvenzplans


...248 der Insolvenzordnung (InsO) gerichtlich bestätigte Insolvenzplan nicht angefochten werden kann (vgl. MünchKommInsO/Sinz, 3. Aufl. 2014, § 248 Rz 35; Pleister, Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 248 Rz ...

REWIS RS 2018, 11558

Bundesgerichtshof: AnwZ (B) 20/11

28. Oktober 2011 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder an-genommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Er-füllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubi-gern befreit wird (BGH, Beschluss vo...

REWIS RS 2011, 1835

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 20/11

28. Oktober 2011 Senat für Anwaltssachen

Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds …


...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom ...

REWIS RS 2011, 1827

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 20/12

11. Juni 2012 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schul-denbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbesc...

REWIS RS 2012, 5776

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 20/12

11. Juni 2012 Senat für Anwaltssachen

Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Verspäteter Aufruf der …


...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbesc...

REWIS RS 2012, 5777

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 23/12

23. Juni 2012 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereini-gungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senats-be...

REWIS RS 2012, 5318

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 47/12

24. Oktober 2012 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (Senatsbeschlüsse vom...

REWIS RS 2012, 2024

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 71/12

21. März 2013 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbesch...

REWIS RS 2013, 7150

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 53/13

18. Januar 2014 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forde-rungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom...

REWIS RS 2014, 8621

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 41/12

19. November 2012 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO)oder an-genommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfül-lung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbesc...

REWIS RS 2012, 1295

Bundesgerichtshof: IX ZB 5/06

26. April 2007 IX. Zivilsenat

...248 InsO berechtigte Beteiligte nicht an der Einlegung der Rechtsbeschwerde gehindert ist, falls er durch die Entscheidung des Landgerichts erstmals beschwert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 2005 - ...

REWIS RS 2007, 4087

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 4/12

15. März 2012 Senat für Anwaltssachen

Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung


...248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.). Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Rechtsprechung auch Vertrauensgesi...

REWIS RS 2012, 8080

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 26/12

5. September 2012 Senat für Anwaltssachen

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere Tätigkeit als Angestellter in einer Anwaltssozietät; freier …


...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr., vgl. nur...

REWIS RS 2012, 3437

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 47/14

16. März 2015 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder an-genommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Er-füllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubi-234-4-gern befreit wird (st. Rspr.;...

REWIS RS 2015, 14044

Bundesgerichtshof: AnwZ (B) 28/10

18. Juli 2011 Senat für Anwaltssachen

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung


...248 InsO) oder ein angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Nur dann besteht die hinreichend konkrete ...

REWIS RS 2011, 4711

Bundesgerichtshof: AnwZ (B) 28/10

18. Juli 2011 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) odereinangenommener Schuldenbereini-gungsplan (§308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen Verbindlichkeitenbefreit wird. Nur dann besteht die hinreichend konkrete Erw...

REWIS RS 2011, 4691

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 4/12

15. März 2012 Senat für Anwaltssachen

...248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008-2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.). Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Rechtsprechung auch Vertrauensgesich...

REWIS RS 2012, 8119

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 26/12

5. September 2012 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§308 InsO) vor-liegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen ge-genüber den Gläubigern befreit wird (st.Rspr., vgl. nur...

REWIS RS 2012, 3420

Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 1978/13

17. Oktober 2013 2. Senat 2. Kammer

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im …


...248 InsO). Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner, und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die...

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG)INSOLVENZRECHTINSOLVENZSUHRKAMP-VERLAG

NJW 2015, 465REWIS RS 2013, 1854

Bundesgerichtshof: IX ZB 230/07

5. Februar 2009 IX. Zivilsenat

...248 InsO) - zugeführt wird. Um einen Eingriff in das Recht zur Vorlage des Plans geht es demgegenüber bei der Versagung der Bestätigung des Plans nach dessen Annahme durch die Gläubiger nicht. Geschüt...

REWIS RS 2009, 5258

Bundesgerichtshof: AnwZ (Brfg) 46/17

20. November 2017 Senat für Anwaltssachen

...248 InsO) oder an-genommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfül-lung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. n...

REWIS RS 2017, 2074

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