12. August 1999 Zivilkammer
...248 BGB unzulässig sei. 25Im übrigen sei zugleich zugunsten der Beklagten nicht nur ein Betrag in Höhe von 2.523,12 DM zu berücksichtigen sondern in Höhe von 4.281,21 DM nebst Zinsen. Die Klägerin ha...
REWIS RS 1999, 200