15. Juli 2020 18. große Strafkammer
...24 TKG anzusehen ist. Denn Adressat der Mitwirkungspflicht gemäß § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO ist nicht nur derjenige, der (eigenständig) Telekommunikationsdienste erbringt, sondern dem Wortlaut nach auc...
REWIS RS 2020, 5719