26. Januar 2021 6. Strafsenat
...239b StGB. Wer sich den Ansprüchen der Vereinigung entgegensetzt, wird von ihr als „Feind des Islams“ begriffen; die Tötung solcher „Feinde“ oder ihre Einschüchterung durch Gewaltakte hält die Organis...
REWIS RS 2021, 9192