4. Dezember 2019 Abteilung 501
...238a Inso und 133 AktG. Stimmbindungsverträge haben danach nur schuldrechtliche Wirkung und keine Außenwirkung, sodass auch vertragswidrig abgegebene Stimmen ihre Gültigkeit behalten (Karsten Schmidt...
REWIS RS 2019, 793