7. Dezember 2016 11. Kammer
...238 SGB VI). 11Der Beklagte zahlt als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung an den Kläger ab dem 01.09.2007 monatlich einen Versorgungsbetrag von 18,-- €. Umstritten ist, ob der Jahresbetrag der ...
REWIS RS 2016, 1162
6. Oktober 2011 6. Senat
Keine Diskriminierung durch Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen …
...SGB VI, Frauen unter den Voraussetzungen des § 237a SGB VI, ferner langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 bzw. § 238 SGB VI). § 8 Ziff. 1 Buchst. c Alt. 1 TV SozSich knüpft also nicht ausd...
REWIS RS 2011, 2619
20. Februar 2018 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze
...238 SGB VI. Der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zahlt dem Kläger rückwirkend ab dem 1. September 2007 monatlich einen Betrag von 18,00 Euro für die Energiebeihilfe. Diesen Ansp...
REWIS RS 2018, 13631
19. November 2013 12. Kammer
...SGB IX zählen zu dem von § 1 AGG geschützten Personenkreis. Nach der Gesetzesbegründung entspricht der Begriff der Behinderung des AGG den sozialrechtlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX un...
REWIS RS 2013, 1012
25. August 2020 9. Senat
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente
...SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; nunmehr § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), ein an den Arbeitgeber gerichtetes Benachteiligungsverbot. Im Einzelnen ga...
REWIS RS 2020, 502
28. März 2017 14. Kammer
...SGB VI, Frauen unter den Voraussetzungen des § 237a SGB VI, ferner langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 bzw. § 238 SGB VI) sowie seit 1. Januar 2012 bzw. 1. Juli 2014 besonders langjähri...
REWIS RS 2017, 13268
8. Dezember 2022 6. Senat
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
...SGB VI (Altersrente für langjährig Versicherte) oder §§ 40, 238 SGB VI (Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute) beziehen kann, weil er die hierfür im SGB VI geregelten Voraussetz...
ARBEITSRECHTBUNDESARBEITSGERICHT (BAG)INDIVIDUAL-ARBEITSRECHTKÜNDIGUNGINSOLVENZ
REWIS RS 2022, 9507
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