23. Oktober 1997 7. Zivilsenat
...237 ZPO). Nicht ausdrücklich geregelt ist die Zuständigkeit im Verhältnis zwischen den am Verwaltungsverfahren und Vorverfahren (§ 68 VwGO) beteiligten Behörden einerseits und den Gerichten im Verwalt...
REWIS RS 1997, 728
22. Januar 2001 2. Zivilsenat
...237 ZPO[/ref]) - das wäre hier das Amtsgericht Arnsberg. 286. 29Es bestand auch kein Anlass, vor einer Entscheidung über die Beschwerde zunächst dem Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldner...
REWIS RS 2001, 3820
4. Oktober 2000 2. Zivilsenat
...237 ZPO auch im Insolvenzverfahren in erster Instanz das Gericht zu entscheiden, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozeßhandlung zusteht. Da hier - nach dem oben Gesagten - der Rechtspfleger ...
REWIS RS 2000, 989