2. März 1999 27. Zivilsenat
...237 HGB Rdn. 2). Nach der gesetzlichen Regelung des § 237 Abs. 1 S. 1 HGB a.F. ist allein das Verstreichen der Jahresfrist ein Grund zur Differenzierung. 332. 34Das Vorliegen der weiteren Voraussetzun...
REWIS RS 1999, 456
10. März 2003 II. Zivilsenat
...237 HGB 1897 sowie§ 77 Abs. 2 AktG 1937, bestimmten noch ausdrücklich, daß eine am Jahresge-winn orientierte Tantieme nach dem "Reingewinn" zu bemessen ist, der sichu.a. "nach Vornahme ...
REWIS RS 2003, 4055
22. September 2015 II. Zivilsenat
...237 HGB) entzogen. War dem stillen Gesell-schafter -wie hier-schon im Gesellschaftsvertrag ein Recht zur Kündigung eingeräumt, kann die Rückgewähr der Einlage nach §136 InsO selbst dann nicht angefoch...
REWIS RS 2015, 5096
22. September 2015 2. Zivilsenat
Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei einer zweigliedrigen stillen Gesellschaft: Abfindungsklausel für den Fall der Beendigung der …
...237 HGB) entzogen. War dem stillen Gesellschafter - wie hier - schon im Gesellschaftsvertrag ein Recht zur Kündigung eingeräumt, kann die Rückgewähr der Einlage nach § 136 InsO selbst dann nicht angef...
REWIS RS 2015, 5101