31. März 2020 3. Zivilsenat
...2346 BGB auf ihr gesetzliches Erbrecht (Erbverzicht) und nach § 2352 BGB auf eine durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Zuwendung (Zuwendungsverzicht) verzichten. Es kann durchaus zweifelhaft se...
REWIS RS 2020, 4812
29. Januar 2003 3. Zivilsenat
...2346 BGB auf das ihr gesetzlich zustehende Erb- und Pflichtteilsrecht. Der ... (Beteiligte zu 2.) nimmt diesen Verzicht hiermit an. 4... 52. Als Ausgleich für diesen Erbverzicht wird hiermit folgendes...
REWIS RS 2003, 4640
29. Januar 2003 3. Zivilsenat
...2346 BGB auf das ihr gesetzlich zustehende Erb- und Pflichtteilsrecht. Der ... (Beteiligte zu 2.) nimmt diesen Verzicht hiermit an. 4... 52. Als Ausgleich für diesen Erbverzicht wird hiermit folgendes...
REWIS RS 2003, 4650
9. Juli 2021 7. Zivilsenat
...2346 Rn. 9; Erman-Simon, BGB, 16. Aufl., § 2348 Rn. 1; Burandt/Rojahn-Große-Boymann, Erbrecht, 3. Aufl., § 2346 BGB Rn. 6; Damrau/Tanck-Kurze, Erbrecht, 4. Aufl., § 2348 Rn. 9; Krug-Kurze, Pflichtteil...
REWIS RS 2021, 4183