21. Februar 2003 4. Kammer
...234 ZPO beginnt gemäß dessen Absatz 2 mit dem Tage, an dem das Hindernis behoben ist. 32 Nach dem Vorhergesagten ist bewiesen, dass das Versäumnisurteil dem Geschäftsführer der Beklagten persönlich a...
REWIS RS 2003, 4250
1. September 2006 4. Kammer
...234 ZPO eingehalten hat. 41Nach § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten. Diese sind bei der Antragsstellung oder im Verfahren über den An...
REWIS RS 2006, 2008
12. Februar 2003 7. Kammer
...234 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden. Die Berufungsbegründungsschrift trägt nämlich das Datum vom 26.11.2002. An diesem Tag war somit die Prozessbevollmächtigte der Beklagten persönlich mit der...
REWIS RS 2003, 4433
20. April 2011 9.Kammer
...234 ZPO und auch in der zutreffenden Form nach § 236 ZPO gestellt worden. 18Jedoch hat der frühere Prozessbevollmächtigte der Beklagten, dessen Verschulden sich die Beklagte nach § 85 Abs. Abs. 2 ZPO ...
REWIS RS 2011, 7310
29. November 2013 4. Kammer
...234 Abs. 1 S. 1 ZPO in Fällen wie dem vorliegenden zwei Wochen. Die Frist beginnt nach§ 234 Abs. 1 ZPO mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. 20Das Urteil ist am 19.06.2013 zugestellt worden. ...
REWIS RS 2013, 673
4. Februar 2009 9.Kammer
...234 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da seine Prozessbevollmächtigten glaubhaft gemacht haben, dass die ordnungsgemäß adressierte Berufungsschrift rechtzeitig vor Ablauf der Beru...
REWIS RS 2009, 5269
23. März 2005 7. Kammer
...234 ZPO entsprechende prozessuale Frist handelt (LAG Hamm EzA Nr. 7 und Nr. 8 zu § 5 KSchG; LAG Hamm LAGE Nr. 76 zu § 5 KSchG; LAG Frankfurt AuR 1984, 89; LAG Köln LAGE Nr. 70 zu § 5 KSchG; LAG Düssel...
REWIS RS 2005, 4334
13. Februar 2020 6. Kammer
...234 ZPO). 14 Mit Blick auf die versäumte Berufungsbegründungsfrist war der Beklagten auf ihren Antrag gemäß § 233 ZPO Widereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, denn sie war ohne i...
REWIS RS 2020, 5484
10. November 2016 8. Kammer
...234 ZPO. Hier wird grundsätzlich ein strenger Maßstab an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten angelegt. Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss dieser den sicheren Weg wählen (vgl. z...
REWIS RS 2016, 2576
21. August 2014 7. Kammer
...234 ZPO fristgerecht beantragt; denn gemäß § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO beträgt die Antragsfrist für die Wiedereinsetzung einen Monat, wenn die Frist zur Begründung der Berufung betroffen ist. 33e. ...
REWIS RS 2014, 3329
21. August 2014 7. Kammer
...234 ZPO fristgerecht beantragt; denn gemäß § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO beträgt die Antragsfrist für die Wiedereinsetzung einen Monat, wenn die Frist zur Begründung der Berufung betroffen ist. 33e. ...
REWIS RS 2014, 3327
15. Dezember 2011 7.Kammer
...234 ZPO rechtzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hat. 21a. Der Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten wurde vorliegend gemäß §§ 234, 236 ZPO form- und fristgerecht gestellt. 22b. D...
REWIS RS 2011, 301
25. Januar 2002 4. Kammer
...234 Abs. 1 ZPO beträgt die Wiedereinsetzungsfrist zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das Hindernis behoben ist (§ 234 Abs. 2 ZPO). Das Hindernis ist behoben von dem Tag an, von dem ab...
REWIS RS 2002, 4829
8. Januar 2003 7. Kammer
...234 ZPO vorgesehenen Frist rechtzeitig gestellten Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Aufgrund des Vorbringens zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages, welches durch eid...
REWIS RS 2003, 5029
29. Juni 2007 11. Kammer
...234 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 44a) Eine Partei, die wegen nicht ausreichender Mittel nicht in der Lage war, ein dem Vertretungszwang unterliegendes Rechtsmittel wirksam z...
REWIS RS 2007, 3136
29. Juni 2007 11. Kammer
...234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung für die Einlegung der Berufung und innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung für die Begründung der Berufung beantragen, da sie dann ohne ...
REWIS RS 2007, 3142
25. Februar 2011 3.Kammer
...234 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 39Der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers ist gemäß § 233 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§§ 234, 236 ZPO). Er ist auch begründet...
REWIS RS 2011, 9034