22. Februar 2007 10. Zivilsenat
...2337 BGB). 117Eine Verzeihung im Sinne des § 2337 BGB ist anzunehmen, wenn der Erblasser zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Verletzende der erlittenen Kränkung als nicht mehr existent betrachtet....
REWIS RS 2007, 5112