5. Juni 1997 1. Zivilsenat
...2337 BGB[/ref] erloschen, für die Folgezeit fehlt es an schlüssigem Vorbringen für eine Pflichtteilsentziehung. 55Nach § 2333 Nr. 5 BGB kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Abkömmling einen ...
REWIS RS 1997, 478
24. Januar 2019
...2337 BGB nicht nachvollziehbar aus. Das geht angesichts der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur Staudinger/Olshausen, BGB, 2015, § 2337 Rn. 18; MüKo-BGB/Lange, 7. Auf...
MDR 2019, 555-556REWIS RS 2019, 11066
22. Februar 2007 10. Zivilsenat
...2337 BGB). 117Eine Verzeihung im Sinne des § 2337 BGB ist anzunehmen, wenn der Erblasser zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Verletzende der erlittenen Kränkung als nicht mehr existent betrachtet....
REWIS RS 2007, 5112
4. Juni 1996 22. Zivilsenat
...2337 BGB verzie-hen habe mit der Folge, daß die Pflichtteilsentziehung unwirksam geworden sei. 110Die Verzeihung setzt ein Verhalten des Erblassers voraus, mit dem er zum Ausdruck bringt, daß er die m...
REWIS RS 1996, 248
30. März 2000 1. Zivilsenat
...2337 BGB erloschen war. Verzeihung im Sinne dieser Vorschrift ist der nach außen kundgemachte Entschluß des Erblassers, aus den erfahrenen Kränkungen nichts mehr herleiten oder über sie hinweggehen...
REWIS RS 2000, 2637
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