17. März 2009 2. Strafsenat
...231 StPO, sondern im Einverständnis mit dem Gericht aus der Hauptverhandlung entfernt hat. Angesichts der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung (vergleic...
REWIS RS 2009, 4471