30. März 2020 Abteilung 513
...231 Absatz 1 Ziffer 1 InsO. 3Die Erläuterungen zur Gruppenbildung sind nicht ausreichend. Vorliegend sind Gläubiger mit gleicher Rechtsstellung (nicht nachrangige Gläubiger) in drei unterschiedliche G...
REWIS RS 2020, 6280