16. Oktober 2015 32. Zivilsenat
...23 GVG richtet sich nach den §§ 48 ff. GKG (Zimmermann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 23 GVG Rn. 4 [beck-online]). 27Vorliegend handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streiti...
REWIS RS 2015, 3781
17. Juni 2016 32. Zivilsenat
...23bb) 24Die AGB sind nach dem nicht bestrittenen Vortrag der Klägerin in den Vertrag zwischen den Parteien in den Vertrag einbezogen worden. Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel bestehen nicht. 25cc...
REWIS RS 2016, 9698
10. Juni 1999 18. Zivilsenat
...23 Ziffer 1, 71 Abs. 1 GVG, 29 a ZPO). 16Auch diese sich aus § 796 Abs. 3 ZPO ergebende Zuständigkeit des Gerichts des (unterstellten) Streitverfahrens ist eine ausschließliche (§ 802 ZPO, vgl. Zölle...
REWIS RS 1999, 772