18. Oktober 2005 15. Zivilsenat
...23 BNotO, 54 a bis 54 d BeurkG sind unmittelbar nicht anwendbar, weil es sich nicht um die Verwahrung von Geld, Wertpapieren oder Kostbarkeiten handelt. Dies schließt eine notarielle Verwahrung andere...
REWIS RS 2005, 1296
6. Februar 2001 27. Zivilsenat
...23 BNotO. 13Der erst in der Berufungsinstanz beigetretene Streithelfer der Beklagten unterstützt deren Antrag auf urteilsabändernde Klageabweisung. Er verficht in erster Linie das Fehlen einer objekti...
REWIS RS 2001, 3632
30. Januar 2008 11. Zivilsenat
...23). 23Die Klägerin und ihr Ehemann T wurden durch ihren Schwager, Herrn T1, der wiederum Prof. I im September/Oktober 1999 kennengelernt hatte, auf die Anlagemöglichkeit bei der I2 AG (IUI AG) aufmer...
REWIS RS 2008, 5825
16. Februar 2006 28. Zivilsenat
...23 II i.V.m. §§ 263, 266 StGB, können daneben dahinstehen. 15I. 16Eine notarielle Tätigkeit der Beklagten, die zu einer notariellen Haftung ihrerseits nach § 19 I BNotO führen könnte, ist zunächst n...
REWIS RS 2006, 4954
16. Februar 2006 28. Zivilsenat
...23 II i.V.m. §§ 263, 266 StGB, begründet. 9Die Beklagte verteidigt das Urteil mit näheren Ausführungen: Sie habe keinerlei Pflichten aus einem Treuhandverhältnis gehabt. Die Anderkonten seien ausschl...
REWIS RS 2006, 4945
15. Juli 2008 15. Zivilsenat
...23, 80 € geltend machen könne. Die Gebühren des Beteiligten zu 1) bestimmten sich nach der Rücknahme des Beurkundungsauftrages ausschließlich nach §§ 147 Abs. 3, 130 Abs. 2 KostO, so dass maximal 20 €...
REWIS RS 2008, 2807
15. Juli 2008 15. Zivilsenat
...23, 80 € geltend machen könne. Die Gebühren des Beteiligten zu 1) bestimmten sich nach der Rücknahme des Beurkundungsauftrages ausschließlich nach §§ 147 Abs. 3, 130 Abs. 2 KostO, so dass maximal 20 €...
REWIS RS 2008, 2801
6. Dezember 2007 28. Zivilsenat
...2332 [2333 Rdn. 13 ff.]). Eine Verletzung gegen dieser Pflicht lässt jedoch nicht den Vergütungsanspruch von vornherein entfallen. § 134 BGB findet insoweit keine Anwendung, da § 49b BRAO kein gesetzl...
REWIS RS 2007, 419