3. März 2017 12. Zivilsenat
...23 Abs. 2 AGG verneint hat, greift dies der Kläger mit der Berufung nicht an. § 23 Abs. 2 AGG gewährt Antidiskriminierungsverbänden auch nur die Befugnis, im gerichtlichen Verfahren als Beistände Bena...
REWIS RS 2017, 14675