7. Februar 1997 19. Zivilsenat
...2290 BGB) bzw. von dem Erblasser durch Testament, wobei dann aber zur Wirksamkeit ebenfalls die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich gewesen wäre (§ 2291 Abs. 1 BGB). Beides ist nic...
REWIS RS 1997, 246
7. Februar 1997 19. Zivilsenat
...2290 BGB) bzw. von dem Erblasser durch Testament, wobei dann aber zur Wirksamkeit ebenfalls die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich gewesen wäre (§ 2291 Abs. 1 BGB). Beides ist nic...
REWIS RS 1997, 247
29. Oktober 2014 11. Zivilsenat
...2290 BGB bewerten können. Gerade der von der Beklagten hier aber offensichtlich erblickte Widerspruch der Regelungen aus dem Ehevertrag zu der erfolgten Erbeinsetzung ist indes nicht erkennbar. Ob der...
REWIS RS 2014, 1790