29. Januar 2003 3. Zivilsenat
...2286 BGB sei der Erblasser, von den Ausnahmen der §§ 2287 f BGB einmal abgesehen, nicht gehindert, über sein Vermögen unter Lebenden zu verfügen. Auch wenn man mit der Beteiligten zu 1. davon ausgehe,...
REWIS RS 2003, 4640
29. Januar 2003 3. Zivilsenat
...2286 BGB sei der Erblasser, von den Ausnahmen der §§ 2287 f BGB einmal abgesehen, nicht gehindert, über sein Vermögen unter Lebenden zu verfügen. Auch wenn man mit der Beteiligten zu 1. davon ausgehe,...
REWIS RS 2003, 4650