1. Februar 1999 8. Zivilsenat
...2276 BGB der notariellen Beurkundung bedurft hätte und die Nichteinhaltung dieser Form gemäß § 2301 Abs. 2 BGB als geheilt anzusehen wäre. 653. Dass der Beklagte eine als Rechtsgrund allein in Betrach...
REWIS RS 1999, 345