15. Juli 2003 15. Zivilsenat
...2270 Abs. 2 BGB angewandt werden. Die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB setze voraus, dass sich Anhaltspunkte für einen auf die Berufung bestimmter Verwandter als Ersatzerben gericht...
REWIS RS 2003, 2297
12. September 2017 10. Zivilsenat
...2270 Abs.2 BGB. 67Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: 68a) 69Gemäß § 2270 Abs.1 BGB sind Verfügungen eines gemeinschaftlich errichteten Testaments wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfü...
EHEERBRECHTERBENOBERLANDESGERICHT HAMMERBSCHAFTTESTAMENTE
REWIS RS 2017, 5481
15. Februar 2019 10. Zivilsenat
...2270 Abs. 2 BGB eine Bindung des Erblassers an die Einsetzung des Sohnes T3 als Schlusserben. Diese ist wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB. Verfügungen in einem von Ehegatten gemeinschaft...
REWIS RS 2019, 10250
6. Oktober 2014 10. Zivilsenat
...2270 Abs. 2 BGB. 53Nahestehende Personen im Sinne von § 2270 Abs. 2 BGB sind solche, zu denen zumindest der begünstigende Ehegatte eine derart enge innere Beziehung hat, dass sie dem üblichen Verhältn...
REWIS RS 2014, 9040
12. Juni 2001 15. Zivilsenat
...2270 BGB wechsel- 29bezüglich sei, so daß die Erblasserin nach dem Tode ihres 30Ehemannes gem. § 2271 Abs. 2 Halbsatz 1 BGB gehindert ge- 31wesen sei, diese Erbeinsetzung durch eine anderweitige 32l...
REWIS RS 2001, 2290
4. August 2005 10. Zivilsenat
...2270, Rdnr. 13 m.w.N.; Münchener Kommentar, aaO, § 2270, Rdnr. 6/7). Die Feststellungslast trifft dabei denjenigen, der sein Recht auf die Wechselbezüglichkeit stützt (Palandt, aaO; Juris-Praxiskommen...
REWIS RS 2005, 2255
13. Juli 2017 10. Zivilsenat
...2270 II BGB als wechselbezügliche Verfügung aufzufassen wäre, folgt hieraus nicht, dass die Erblasserin auch an die Ersatzerbfolge der Adoptivtochter ihres Sohnes gem. § 2271 II BGB gebunden war. 69I...
REWIS RS 2017, 8005
26. Februar 2015 10. Zivilsenat
...2270 Abs. 2 BGB begehrt werde. Insoweit bestehe kein Feststellungsinteresse, da der Hilfsantrag zu I.1. der Klage dem Verstoß gegen § 2270 Abs. 2 BGB bereits Rechnung trage. Soweit Auskunft begehrt we...
REWIS RS 2015, 14800