4. Mai 2011 2. Senat
Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten
...2258 BGB), weil E in dem zuletzt errichteten Testament vom 16. Juni 2002 bestimmt hatte, dass ihr wesentliches Vermögen, das Sparguthaben, an N bzw. K fallen solle. Es sind keine Anhaltspunkte dafür e...
REWIS RS 2011, 7107