29. Oktober 1997 5. Zivilsenat
...224 ZPO), schon gar nicht durch die Auskunft eines Geschäftsstellenbeamten. 12Die Klägerin meint ferner zu Unrecht, es komme deswegen nicht auf die Verkündung an, weil sie weder zu diesem Verkündungst...
REWIS RS 1997, 740
21. Januar 2016 5. Zivilsenat
...224 ZPO, Rz. 6). Die Kammer hat der Klägerin fast 6 Monate und damit mehr als ausreichend Zeit gegeben, zu dem Gutachten von Prof. Dr. T Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf die bereits großzügig bemes...
REWIS RS 2016, 17304