26. Januar 2022
Widerruf, Testament, Wirksamkeit, Form, Unterschrift, Zulassung, Festsetzung, Beschwerdeverfahren, Rechtsbeschwerde, Nichtabhilfebeschluss, Abschrift, Nachlasswert, Anforderungen, Voraussetzungen, Vermeidung …
...2232 BGB noch ein formwirksames eigenhändiges Testament i.S.d. § 2247 BGB dar. Allein die eigenhändige Unterschrift unter einer von einem Notar errichteten Urkunde genügt den Anforderungen des § 2247 ...
REWIS RS 2022, 1716
25. Juli 2018
Legaldefinition der "öffentlichen Urkunde" in Grundbuchsachen
...2232 BGB) oder durch eine vom Erblasser als eigenhändiges Testament abgegebene Erklärung (§ 2231 Nr. 2 BGB i.V.m. § 2247 BGB). Wird die letztwillige Verfügung als öffentliches Testament nach § 2232 BG...
REWIS RS 2018, 5459
9. April 2018
Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft
...2232 BGB vorgeschriebenen Erklärung übergibt, sofern die formgerechte Aufnahme der Erklärung durch den Notar nach § 2232 BGB mit § 30 BeurkG gewahrt ist. 13Ein eigenhändig errichtetes Testament wird h...
REWIS RS 2018, 11136
23. Mai 2018
Nachweis des Pflichtteilsberechtigten im Grundbuchverfahren über die Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruch
...2232 BGB) handelt, mithin ein Notar beratend tätig war und es formuliert hat. Im Übrigen hat die Erblasserin aber auch alles Geldvermögen nach dem Testament den beiden Söhnen hinterlassen. Dies sprich...
REWIS RS 2018, 8728
18. August 2020
Bindungswirkung eines österreichischen Erbvertrages
...2232 BGB). 35cc) Das Testament vom 05.06.2015 ist außerdem nach dem von allen Varianten des Art. 83 Abs. 3 EuErbVO berufenen österreichischen Erbrecht materiell wirksam. 36b) Der Alleinerbeneinsetzung...
REWIS RS 2020, 10815
11. Juli 2016
Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung eines Wohnungsrechts bei angeordneter Testamentsvollstreckung …
...2232 BGB) in Verbindung mit der Niederschrift über dessen Eröffnung (§ 348 FamFG) noch nicht hinreichend nachgewiesen; die Erklärung zur Annahme des Amtes (§ 2202 Abs. 1 BGB) in der dem Grundbuchamt v...
REWIS RS 2016, 8444