25. Juni 2003 IV. Zivilsenat
...2226 BGB), mit seinerÜbernahme also auch die Bereitschaft zu erkennen gibt, die ihm im Te-stament zugedachten Aufgaben für eine Vergütung nach § 2221 BGB zuerfüllen. Wenn die Testamentsvollstrecker hi...
REWIS RS 2003, 2598
5. Dezember 2007 IV. Zivilsenat
...2226 BGB) und auch nicht entlassen werden (vgl. § 2227 BGB). Be-reits das zeigt, dass trotz fehlender Verweisung auf die Vorschriften zur Ersatztestamentsvollstreckerbestimmung mit dem Wort "Test...
REWIS RS 2007, 471