11. April 2002 15. Zivilsenat
...2222 BGB zulässige Testamentsvollstreckungsanordnung, die sich auf die Wahrnehmung derjenigen Rechte und Pflichten beschränkt, die den Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls gegenüber dem Vorerben zu...
REWIS RS 2002, 3703