10. Juni 2020 Abteilung 13
...22Die Klage ist zulässig; insbesondere ist das angerufene Gericht gemäß § 22 ZPO örtlich zuständig. 232. 24Die Beklagte war trotzordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt säumig. Versagungsgründe im Sinne...
REWIS RS 2020, 6340