25. Oktober 2016
Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt
...22 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht für den ursprünglichen Rechteinhaber tätig, sondern für Sendeunternehmen, die nach Angabe der Klägerin Rechte durch Abtretung erlangt hätten. Es müsse geklärt werde...
REWIS RS 2016, 3353