26. April 2016
Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit, Fremdgeld-Aufrechnung, Einigungsgebühr
...22 Abs. 1 RVG sind die Gegenstandswerte beider Widerspruchsverfahren zusammen zu rechnen, es ergibt sich ein der Gebührenforderung des Klägers zugrundezulegender Gegenstandswert von 229.090,62 Euro. 1...
REWIS RS 2016, 12329