24. Januar 2019 19. Zivilsenat
...22 JVEG in Ansatz gebracht werden, so dass unter Berücksichtigung von mindestens 100 Arbeitsstunden zumindest von einem Berufungsstreitwert von 2.100,00 Euro auszugehen sei. 17Mit Beschluss vom 20.12....
REWIS RS 2019, 11019
14. Januar 2009 17. Zivilsenat
...22 JVEG richtet sich die Entschädigung nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge und beträgt für jede Stunde höchstens 17,00 €. ...
REWIS RS 2009, 5679
20. Juli 2023 4. Zivilsenat
...22Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 1 ZPO zu verwerfen, da sie unzulässig ist. Weder wird der Beschwerdewert des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erreicht, noch ist die Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuge...
REWIS RS 2023, 5388
7. Mai 2020 24. Zivilsenat
...22 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen. 1I. 2Die Parteien sind Geschwister. Nach dem Tod der Eltern macht der Klä...
REWIS RS 2020, 12083
16. Mai 2007 2. Zivilsenat
...22 Abs. 1 S. 2 ZPO zu verwerfen, wobei die Entscheidung gem. § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO durch Beschluss ergehen kann. 211. Allerdings folgt die Unzulässigkeit nicht bereits aus der Versäumung der Berufung...
REWIS RS 2007, 3785