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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (6 Treffer)

Bundesverwaltungsgericht: 2 B 36/10

9. August 2010 2. Senat

Disziplinarsache; Verhinderung des Beamtenbeisitzers; Verzicht auf das Erfordernis der Zugehörigkeit des Vertreters zur Laufbahn des …


...21i GVG Nr. 1 S. 5). Die Verhinderung ist unvorhergesehen, wenn sie so plötzlich eintritt, dass nicht mehr die Möglichkeit besteht, den in der Hauptliste folgenden Richter zu laden (Urteil vom 12. Dez...

REWIS RS 2010, 4197

Oberlandesgericht Köln: 2 Ws 716/19

9. Januar 2020 2. Strafsenat

...21i GVG untersagt eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren zumindest im Bereich des § 21e Abs. 3 GVG bei eilbedürftigen und nicht umstrittenen Entscheidungen nicht, wenn aus Gründen der Vereinfachung ...

REWIS RS 2020, 4496

Bundesgerichtshof: 5 StR 443/19

29. Oktober 2021 5. Strafsenat

Spruchkörperbesetzung im Strafverfahren: Anforderungen an einen Besetzungseinwand in "Altfällen"


...21i GVG Rn. 5; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 27). Durch die spätere Genehmigung der Anordnung des Präsidenten durch das Präsidium ist insoweit ohnehin prozessuale Überholung eingetreten, so da...

REWIS RS 2021, 1448

Bundesverwaltungsgericht: 8 B 66/13

20. Februar 2014 8. Senat

...21i GVG Nr. 1). Ein über den konkreten Einzelfall hinausgehender Klärungsbedarf ist mit der Beschwerde nicht dargetan.10 c) Soweit sich der Kläger in weiteren Abschnitten seiner Beschwe...

REWIS RS 2014, 7680

Bundesverwaltungsgericht: 8 B 65/13

20. Februar 2014 8. Senat

...21i GVG Nr. 1). Ein über den konkreten Einzelfall hinausgehender Klärungsbedarf ist mit der Beschwerde nicht dargetan.10 c) Soweit sich der Kläger in weiteren Abschnitten seiner Beschwe...

REWIS RS 2014, 7689

Bundesverwaltungsgericht: 8 B 64/13

20. Februar 2014 8. Senat

Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters


...21i GVG Nr. 1). Ein über den konkreten Einzelfall hinausgehender Klärungsbedarf ist mit der Beschwerde nicht dargetan.10 c) Soweit sich der Kläger in weiteren Abschnitten seiner Beschwe...

REWIS RS 2014, 7645

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