31. Juli 2020 2. Senat für Familiensachen
...218 FamFG. Danach ist, wenn, wie hier, keine Ehesache mehr anhängig ist (§ 218 Nr. 1 FamFG) und auch kein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk desjenigen Gerichts hat, in welchem beide Eh...
REWIS RS 2020, 5201