22. April 2005 24. Zivilsenat
...217 BGB analog). 5b) Die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auf Kautionsabrechnung ist indes mutwillig. Es ist unstreitig, dass die Beklagten gegen den Kläger titulierte Ansprüche haben, die die Hö...
REWIS RS 2005, 3882
16. März 2004 23. Zivilsenat
...217 BGB eine neue 2-jährige Verjährungsfrist begann. Diese endete erst am 11.1.2003. Vor Ablauf der neuen Verjährungsfrist hatte die Klägerin mit ihrer Anspruchsbegründung vom 12.6.2002, eingegangen...
REWIS RS 2004, 4082
23. Oktober 2001 21. Zivilsenat
...217 BGB[/ref]). 36Auch aus der Hilfsregelung des § 51 b BRAO, wonach die Verjährung des Sekundäranspruchs spätestens 3 Jahre nach der Beendigung des Auftrages (Mandats) eintritt, folgt für den vorlieg...
REWIS RS 2001, 909
11. Juli 2017 1. Zivilsenat
...217 BGB spätestens mit dem Hauptanspruch (vgl. Palandt-Ellenberger, 76. Aufl., § 217 Rn 1). 39Für den Anspruch auf vertragliche oder gesetzliche Zinsen gilt die Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB (P...
REWIS RS 2017, 8202
9. Dezember 2003 23. Zivilsenat
...217 BGB jeweils eine neue Verjährung begann. Die letzte Zahlung der Haftpflichtversicherung, der der Charakter eines Anerkenntnisses beigemessen werden kann, erfolgte am 10.02.1998. Mithin war die ab ...
REWIS RS 2003, 299
21. November 2007 15. Zivilsenat
...217 BGB a.F., und endete mithin zum 30. Juni 2004. Nach der auf die am 01. Januar 2002 noch nicht verjährt gewesenen Forderung des Klägers gegen den Ehemann der Beklagten anzuwendenden Überleitungsvor...
REWIS RS 2007, 728
27. April 2001 22. Zivilsenat
...217 BGB sofort wieder zu laufen und nicht, wie die Beklagte meint, gemäß § 201 BGB erst mit dem Ende des Jahres, in dem das Anerkenntnis abgegeben wird (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 201 R...
REWIS RS 2001, 2727
25. Januar 2005 24. Zivilsenat
...217 BGB a.F.) worden war oder wenn die Berufung auf den Ablauf der Verjährung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Rechtsverkehr (§ 242 BGB) verstoßen würde. 32(2) Im Streitfall kam, da folgt ...
REWIS RS 2005, 5320
25. Februar 2005 22. Zivilsenat
...217 2. Halbsatz BGB a. F.). Verneint man dies, bleibt dem Gläubiger nach Ablauf der Hemmung des neuen Rechts nur noch der Rest der ursprünglichen Verjährungsfrist vom Eintritt der Unterbrechung an (vg...
REWIS RS 2005, 4775
7. Juli 2006 22. Zivilsenat
...217 BGB die Verjährung neu begann (vgl. Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 477 Rdnr. 16). Nicht zu entschieden werden braucht, ob das selbständige Beweisverfahren der Wohnungserwerber gegen den Kläger z...
REWIS RS 2006, 2712
22. September 2006 17. Zivilsenat
...217 BGB a.F. neu in Lauf gesetzte Verjährung gemäß § 197 BGB a.F. war mit 4 Jahren länger als die seit dem 01.01.2002 geltende Frist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB n.F. Unter Beachtung von § 201 BGB a.F...
REWIS RS 2006, 1707
3. Mai 2002 23. Zivilsenat
...217, x218 RS, x221 GA); auf die Frage einer Zurückweisung kam es nur deshalb nicht mehr an, weil der Kläger seinen Antrag in der mündlichen Verhandlung von 5.4.2001 zurückgenommen hat (Bl. 285 GA). Ab...
REWIS RS 2002, 3363