11. Dezember 2017
Einsetzung des Ehegatten als befreiten Vorerben
...2137 BGB keine Anordnung einer Befreiung. Vielmehr habe der Erblasser verfügt, dass nach dem Ableben der Besitz an die Beteiligten zu 2) und 3) je zur Hälfte übergehen soll. Der Erblasser sei hierbei ...
REWIS RS 2017, 929