1. Juni 2005 IV. Zivilsenat
...213 SGB VI - ihre Leistungen nach den ihr zufließenden Umlagen sowie den Erträgen ihres Vermögens ausrichten. Sie kann daher grundsätzlich nur insoweit Leistungen gewäh-ren, als ihr Beiträge oder Umla...
REWIS RS 2005, 3352
9. Juli 2003 IV. Zivilsenat
...213 SGB VI - ihre Leistungen nach den ihr zuflie-ßenden Umlagen sowie den Erträgen ihres Vermögens ausrichten. Siekann daher grundsätzlich nur insoweit Leistungen gewähren, als ihr Bei-träge oder Umla...
REWIS RS 2003, 2419