10. September 2001 3. Zivilsenat
...2119 BGB. Dass dies aber nicht der Wille der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung war, ergibt sich indiziell zumindest auch aus der glaubhaften Bekundung des unbeteiligten Zeugen C..., w...
REWIS RS 2001, 1409