27. Dezember 2002 2. Zivilsenat
...2106 Abs. 1 BGB) deren Tod bestimmt hat. Für diese Auslegung spricht schon der Wortlaut der letztwilligen Verfügung. Die Begriffe Vor- und Nacherbe müssen darin nicht gebraucht werden. Entscheidend is...
REWIS RS 2002, 9
21. September 2016
...2106 BGB). Der Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als ein solcher gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG insbesondere der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 Abs. ...
REWIS RS 2016, 5141