24. Juli 2000 II. Zivilsenat
...21 Abs. 1 und 2AktG i.V. mit § 16 Abs. 4 AktG bekannt, daß sie an der Beklagten sowohl eineBeteiligung von mehr als 25 % als auch eine Mehrheitsbeteiligung im Sinnevon § 16 Abs. 1 AktG halte.Die R. ...
REWIS RS 2000, 1566