19. April 2007 2. Zivilsenat
...2087 BGB sein. Danach ist gemäß § 2087 Abs. 1 BGB von einer Erbeinsetzung auszugehen, wenn der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil hiervon dem Bedachten zugewandt hat, auch wenn der Bedachte ...
REWIS RS 2007, 4197